Angelkarten für die Vereinsgewässer


Sehr geehrte Angler,

 

wir als Verein und Pächter der Wilmersdorfer Seenkette möchten darauf hinweisen, dass das Angeln an

den Seen Hubertussee, Herthasee, Koenigssee, Dianasee, Halensee und Hundekehlesee

ausschliesslich mit gültigen Fischereischein und gültiger Angelkarte erlaubt ist.

 

In den letzten Jahren kam es leider wiederholt vor,

dass an den Seen Angler ohne gültige Papiere angetroffen wurden.

 

Ein Verstoß kommt in jedem Fall durch unsere Fischereiaufseher, die regelmäßig kontrollieren, zur Anzeige.

 

Das Angeln ohne gültige Papiere ist Fischwilderei und eine Straftat, es drohen hohe Geldstrafen.

 

Der letzte Schwarzangler musste 1.200,00 € Strafe zahlen.

 

Das Angeln ist nur an den vom Grünflächenamt ausgewiesenen Angelstellen gestattet.

Sollten Angler beim angeln außerhalb der ausgewiesenen Angelstellen von Fischerreiaufsehern erwischt werden, kann dies zum Entzug der Angelkarte führen!

Jahreskarten - gültig für alle 6 Seen - können zum Preis von 75,00 €

über folgende Berliner Angelgeschäfte bezogen werden:

Fishermans Partner

Marienfelder Allee 151

12279 Berlin

Telefon: (030) 70783733

http://www.fishermans-partner.de/

 

Angelhaus Koss

Tegeler Str. 36-37

13353 Berlin

Telefon: (030) 4542135

http://www.angelhaus-koss.de/

 

Fischers Fritze

Quedlinburger Str. 44

10589 Berlin

Telefon: (030) 34098610

http://www.fischersfritze.eu

 

Die Angelkarte hat nur Gültigkeit in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein !!!

 

 


Schonmaße

Es gelten die in Berlin gesetzlich gültigen Mindestmaße.

Darüber hinaus gelten zusätzlich folgende Mindestmaße:

 


Hecht - Entnahmefenster 50 bis 75 cm

Barsch - Entnahmefenster 20 bis 35 cm

Zander - Entnahmefenster 50 bis 70 cm

Karpfen - ab 38 cm

Schleie - ab 30 cm

Wels - ab 75 cm

 

 Dazu kommt das der Barsch an unseren Gewässern eine Schonzeit vom 01.01 bis zum 30.04 hat.

 

 

Von den Fischarten Hecht, Zander, Karpfen und Schleie dürfen täglich insgesamt 2 maßige Fische den Gewässern entnommen werden.

 

Folgende Geräte müssen beim Fischfang bereitliegen:

 

Unterfangkescher, ein Schlagholz zum Betäuben der Fische, ein Bandmaß und ein Messer.

 

 Bleie, Plötzen und Güstern dürfen nicht zurückgesetzt werden und sind in geeigneter Weise zu verwerten.

 

Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Berlin mit der Sportfischerprüfung.

 

Dieser Lehrgang besteht aus 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

 

In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen:

Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

 

Die Fischereischeinlehrgänge werden in Berlin vom VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg und vom DAV Landesverband Berlin durchgeführt.

 

Nach bestandenem Lehrgang erhält man seinen Fischereischein im Fischereiamt in Berlin gegen eine Verwaltungsgebühr.

 

Weitere Informationen darüber stellt der DAFV Deutscher Angelfischverband e.V. bereit.

 

Sportfischerverein Wilmersdorf 1947 e.V.
c/o Tobias Baader
Waldstr 30
14552 Michendorf

E-Mail: info@sfvw.de

kachelmannwetter.com